Haus und Grund: Vermieter muss dem „Balkonkraftwerk“ des Mieters zustimmen

Vor der Installation eine Reihe von Fragen zu klären

Wer in einem eigenen Einfamilienhaus wohnt, braucht sich in der Regel keine Gedanken darum zu machen, ob er eine Balkon-Solaranlage, also ein sogenanntes Balkonkraftwerk, installieren darf. Lothar Breitenbach, Vorstand von Haus & Grund in Koblenz, weist jedoch darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter prinzipiell die Einwilligung ihres Vermieters benötigen – insbesondere, wenn die Module an der Hauswand, auf dem Dach oder der Balkonbrüstung Platz finden sollen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund spricht die Empfehlung aus, dass sich Mieter vor Anbringung von Balkonkraftwerken vorab mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen und Möglichkeiten der Anbringung und deren Voraussetzungen klären. Größere Wohnungsbaugesellschaften verlangen von ihren Mietern auch unter Haftungsgesichtspunkten eine Reihe von Dokumenten und Checks, wie etwa ein Datenblatt mit dem Nachweis des CE-Kennzeichens, Nachweise der Anmeldungen beim Netzbetreiber, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, eine Fotodokumentation der installierten Anlage sowie die Bestätigung einer Fachfirma zur fachgerechten Elektroinstallation und nicht zuletzt einen Nachweis der Tragfähigkeit der Balkonbrüstung inklusive Balkongeländer.

Lothar Breitenbach rät außerdem zu prüfen, ob sich unter Umständen Nachbarn geblendet fühlen könnten oder ob das Solarkraftwerk das Erscheinungsbild des Hauses verändert. „Prinzipiell“, so Jurist Breitenbach, „gibt es keinen allgemeinen rechtlichen Anspruch auf das Okay des Vermieters“.

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