Christoph Schöll: Die Fotovoltaikanlage auf dem Dach darf nicht bestraft oder behindert werden

Haus & Grund beteiligt sich an einem Appell von Solar- und Immobilienwirtschaft sowie Verbraucherzentrale an den Bundestag

In einem gemeinsamen Appell haben sich laut dem Magazin Focus Online sieben Verbände aus dem Bereich der Solar- und Immobilienwirtschaft an den Bundestag gewandt, um eine Nachbesserung der EEG-Novelle einzufordern. Die Verbände sind der Ansicht, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die „Solarisierung“ im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor ausreichend zu beschleunigen. Christoph Schöll, Vereinsvorsitzender von Haus & Grund in Koblenz und zugleich Landesvorsitzender des Eigentümerverbandes, macht darauf aufmerksam, dass die geforderten Verbesserungen so wichtig sind, dass sich dem Appell neben Haus & Grund auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Handelsverband Deutschland, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband und der Zentrale Immobilien Ausschuss angeschlossen haben.

Der Gesetzesentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus, um die gewünschte Beschleunigung der Solarisierung im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor zu erreichen, heißt es bei den Verbänden. Plan der Bundesregierung ist es, die derzeit bestehende Fotovoltaik-Leistung von rund 60 Gigawatt bis zum Jahr 2030 auf 215 Gigawatt auszubauen, und zwar möglichst zur Hälfte auf Dächern und zur Hälfte auf Freiflächen. Gleichzeitig werden im vorliegenden EEG-Gesetzesentwurf große Hemmnisse der Energiewende in Privathaushalten, Mehrfamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften und im Gewerbe
jedoch nicht beseitigt, heißt es in dem Appell der Verbände.

Die Verbände fordern unisono Nachbesserungen, sagt Christoph Schöll. Und zwar Nachbesserungen, die gerade auch für Hausbesitzer entscheidend sind. So wird erwartet und gefordert, dass die Vergütungen und Marktprämien für ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom aus neuen Fotovoltaikanlagen angehoben werden. Ihr Niveau soll sowohl bei Teileinspeisung wie auch bei Volleinspeisung einen „hinreichend wirtschaftlichen Anlagenbetrieb“ ermöglichen. Außerdem soll die Nutzung von Solarstrom hinter dem Netzanschlusspunkt möglichst einfach und unkompliziert ermöglicht werden. Die Einstufung als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG sollte für Anlagenbetreiber, die keine Energieversorger im eigentlichen Sinn sind, grundsätzlich entfallen. So könnten die bestehenden Barrieren für sinnvolle Wohn- und Gewerbequartierskonzepte für Solarstromversorgung laut den Verbänden abgebaut und eine effiziente lokale Sektorenkopplung ermöglicht werden. Ferner soll dem Bürokratismus Einhalt geboten werden. Die Regelungen im Stromsteuergesetz sollen deshalb so formuliert werden, dass von der Stromsteuer befreite Strommengen weder zu messen noch zu melden sind und die Anlagenbetreiber dies ohne Rechtsberatung beurteilen können. Nach Ansicht von Christoph Schöll und Haus & Grund dürfen Immobilienbesitzer, die sich mit eigenem Geld an der Energiewende beteiligen, nicht noch mit unnützen Auflagen, bürokratischen Hürden und wirtschaftlichen Nachteilen bestraft werden.

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