Haus & Grund: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung ist bei explodierenden Energiekosten auch im Sinne der Mieter

Wenn bei Mietwohnungen Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten vereinbart sind, kann der Vermieter Abschlag auf Basis der Abrechnung erhöhen oder ermäßigen. Darauf macht Christoph Schöll, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Koblenz angesichts weiter steigender Preise und Abgaben für die Heizung und Energie aufmerksam. Grundlage der Erhöhung oder Ermäßigung bildet der Saldo der Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Erwartbare Kostensteigerungen während des Jahres sollten jedoch laut Haus & Grund bereits jetzt mitberücksichtigt werden, was nach Meinung von Schöll auch im Sinne der Mieter sein dürfte, um die höhere Belastung aufs ganze Jahr zu verteilen.

Die Anpassung der Vorauszahlung ist wichtig und zielführend, damit das böse Erwachen für die Mieter nicht erst mit der Heizkostenabrechnung kommt. Denn wenn die Nachforderungen sehr hoch ausfallen, so Haus & Grund, läuft der Vermieter Gefahr, dass Mieter finanziell überfordert werden.

Christoph Schöll erklärt dazu: Transparenz ist für beide Seiten entscheidend, immerhin können Mieter mit ihrem Verbrauchsverhalten maßgeblich zur Reduzierung der Kostenlast beitragen. Und: Freiwillige Erhöhungen der Vorauszahlungen sind im jetzigen Szenario für beide Mietvertragsparteien sinnvoll.

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