Haus & Grund: Aufteilung der CO2-Kosten ist purer Populismus

Christoph Schöll kritisiert Beschluss der Ampelregierung als falsch und weiteres Bürokratieungeheuer

Als puren Populismus bezeichnete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aktuell den Beschluss der Ampelkoalition in Berlin, die CO2-Kosten beim Heizen zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. Christoph Schöll, Vorsitzender des Eigentümerverbandes in Koblenz und auf Landesebene, sagt zur Entscheidung der Bundesregierung: „Das wird so nicht funktionieren und bedeutet einen unendlichen Aufwand für die vielen privaten Vermieter, aber auch die Hausverwaltungen. Ferner wird es viel Streit vor Gericht über die Verteilung der CO2-Steuer geben.“

Die Neuregelung, auf die sich SPD, Grüne und FDP verständigt haben, sieht vor, dass ab 1. Januar 2023 die bestehende CO2-Abgabe anders verteilt wird. Bisher mussten die Mieter zahlen, jetzt werden auch Vermieter in der Pflicht sein. Je nachdem, wie gut oder schlecht ein Haus energetisch saniert ist, sollen Vermieter bis zu 95 Prozent der Abgabe ihrer Mieter übernehmen.

Verbraucht ein Haus besonders viel Energie, was bei Gebäuden vor allem aus den 60er- und 70er-Jahren häufig der Fall ist, werden Vermieter mehr zur Kasse gebeten. Während sich Vertreter der Regierungsparteien für ein „differenziertes Modell“ feiern, schwant vor allem privaten Vermietern nach der missliebigen Grundsteuer erneut ein ungeheurer administrativer Aufwand – neben der Tatsache, dass sie einmal mehr zur Kasse gebeten werden sollen. Dazu erklärt Christoph Schöll: „Die Regelung ist einfach nur unmöglich und ein weiteres Beispiel für überbordende und viele nicht zu bewältigende Bürokratie.“ Die Folge, so der Vorsitzende von Haus & Grund, werden juristische Auseinandersetzungen sein und vermutlich auch, wo es möglich ist, Mieterhöhungen.

Wie Schöll ausführt, soll Gesetzeszweck die Stärkung der Sanierungsbereitschaft bei Vermietern sein, die aber ohnehin vorhanden ist und allein durch fehlende Gebäudeenergieberater, Handwerker und Material eingebremst wird. Außerdem reduziere die jetzt beschlossene Aufteilung den Sparanreiz beim Verursacher, also den Mietern. „Das ist nicht nur klimapolitisch kontraproduktiv, sondern verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Wir streben daher eine Klage in Karlsruhe an“, erklärt Verbandschef Kai Warnecke von Haus & Grund.

Mit Blick auf die derzeit sehr hohen Energiepreise erneuert der Verband seine Forderung, die CO2-Bepreisung beim Heizen vorerst auszusetzen. „Aktuell hat der CO2-Preis keinen Lenkungseffekt. Er füllt ausschließlich die öffentlichen Kassen und verteuert das Wohnen. Das ist unverantwortlich“, betont Warnecke. Und Christoph Schöll ergänzt: „Diese Forderung wird sogar vom Mieterbund genau so gestellt.“

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